Behandlungsvergütung
Als Heilpraktikerin berechne ich meine Behandlungsgebühr auf Grundlage der (GebüH) Gebührenordnung für Heilpraktiker, wobei die Höhe des Abrechnungsbetrages abweichen kann.
Das begleichen der Behandlungsgebühr erfolgt in meiner Praxis vor Ort direkt nach der Behandlung, bevorzugt Kartenzahlung per Girocard (EC-Karte) oder als Barzahlung.
Für alle Preisangaben gilt folgende Umsatzsteuer:
Befreit nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz.
Privatpatienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen die Behandlungskosten (nach GebüH) in der Regel von ihrer Krankenkasse (teil-)erstattet. Seit 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten anteilig. Es könnte sich also für Sie lohnen bei Ihrer Kasse nachzufragen, ob Heilpraktikerkosten übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bzw. auf den jeweiligen Internetseiten über die genauen Regelungen.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihre Kosten steuerlich geltend machen wollen, bekommen Sie natürlich ebenfalls eine Rechnung ausgestellt. Sprechen Sie uns bitte darauf an.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin individuell für Sie freigehalten wird. Bei einer kurzfristigen Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor einem vereinbarten Praxistermin oder das nicht Wahrnehmen des selbigen, behalte ich mir, vor den Termin in Rechnung zu stellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Vereinbarung notwendig ist, um Ihnen die Zeit zu garantieren, die für eine ganzheitliche Behandlung notwendig ist. Dies ist keine Massenabfertigung im 5 Minuten Takt, ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Beschwerden.
Falls die medizinische Notwendigkeit besteht, mache ich gerne für Sie Hausbesuche nach Vereinbarung.
Übersicht zur Behandlungsvergütung:
Heiltherapie
Die Therapieanamnese beinhaltet Nachbearbeitung und Vorbereitung der folgenden Behandlungs- und Therapietermine. Bitte planen Sie für Ihren Ersttermin ca.10 Minuten vor Ihrer Behandlungszeit zum Ausfüllen der grundlegenden Patienteninformationen ein.
*Gern können Sie das Angebot der Therapieserie auch nach der Erstbehandlung nutzen. Sie bezahlen somit nach der Erstbehandlung die vergünstigte Behandlungsvergütung. *Die Termine eine Therapieserie sind innerhalb von 3 Monaten wahrzunehmen. Ein Behandlungstermin, welcher nach diesem Zeitraum wahrgenommen wird, kann nur nach dem Satz der einzelnen Behandlungsvergütung erfolgen.